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Solarpflicht: Wo gilt sie schon?

Immer mehr Bundesländer führen eigene Regeln ein. Erfahren Sie, was aktuell gilt und wo eine Pflicht besteht!

Solarpflicht: Wo gelten aktuell welche Regeln?

Die Sonne stellt keine Rechnung und die Nutzung des solaren Energieangebots verursacht keine Emissionen. Geht es um die Energiewende, spielt die Solarenergie daher eine große Rolle. Um ihren Ausbau voranzutreiben, fordert die EU eine Solarpflicht in allen Mitgliedsstaaten. Während eine bundesweite Pflicht hierzulande noch aussteht, haben viele Bundesländer eigene Regelungen eingeführt. Wir geben einen aktuellen Überblick und zeigen, wo welche Vorgaben zur Solarpflicht gelten.

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Solarpflicht: Erklärung und Ziele der Regelungen

Bei der Solarpflicht handelt es sich um gesetzliche Regelungen, die den Einbau von Solaranlagen vorschreiben. Sie ist von der EU gefordert und heute bereits in zahlreichen Bundesländern vorhanden. Beispiele dafür sind die Länder Baden-Württemberg, Bayern oder Berlin, in denen eine Solarpflicht für viele Wohn- und Nichtwohngebäude gilt. Die Inhalte variieren dabei teilweise stark. So betrifft die Pflicht in einigen Regionen nur Nichtwohngebäude, während sie in anderen auch für neue und bestehende Wohngebäude gilt.

CO₂-Emissionen senken und Klimaschutzziele erreichen

Das Ziel der Solarpflicht ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Das soll zu einem geringeren CO₂-Ausstoß führen und letztlich helfen, die Klimaschutzziele zu erreichen. Die Solarpflicht folgt dabei dem übergeordneten Ziel, die globale Erwärmung zu begrenzen und die Erde auch nachfolgenden Generationen als lebenswerten Ort zu hinterlassen.

Solarthermie- und Photovoltaikanlagen: Die Unterschiede

Grundsätzlich lässt sich Solarenergie mit Solarthermie- und Solarstromanlagen nutzen. Erstere wandeln die eingefangene Strahlungsenergie direkt in Wärme um. Sie unterstützen damit die Heizung und/oder die Warmwasserbereitung und führen zu sinkenden Heizkosten. Solarstrom- oder Photovoltaikanlagen wandeln die auftreffende solare Strahlung hingegen in elektrische Energie um. Der Strom lässt sich dann nutzen, um Haushaltsgeräte zu betreiben, Fahrzeuge zu laden oder Maschinen mit Strom zu versorgen. Geht es um die Solarpflicht, fordern die Bundesländer in aller Regel die Installation der Photovoltaik. Denn überschüssiger Strom lässt sich dabei in das Netz einspeisen und über dieses an viele Anschlussnehmer verteilen.

Der Ausbau der Solartechnik bringt viele Vorteile

Der Ausbau erneuerbarer Energien lohnt sich nicht nur global. Auch lokal bringt die Energiewende viele Vorteile. Allen voran steht das Schaffen einer unabhängigen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgung. Denn die Sonne lässt sich als Energiequelle ohne Verbrauchskosten nutzen. Sie ist für jeden verfügbar und gilt als nahezu unerschöpflich. Die folgende Übersicht zeigt, wie Sie von der Solarpflicht und dem Ausbau der Solartechnik profitieren:

Kostenersparnis:

Die Sonne stellt keine Rechnung und lässt sich nutzen, um Strom und Wärme ohne Verbrauchskosten zu gewinnen. Sie reduzieren damit Ihre Energiekosten und sparen im privaten sowie im gewerblichen Umfeld Geld ein.

Unabhängigkeit:

Mit einer Solaranlage auf dem Dach ernten Sie Ihre eigene Energie. Sie machen sich von großen Versorgern unabhängig und müssen sich nicht um gedrosselte Leistungswerte, Ausfälle oder Preisschwankungen kümmern.

Sicherheit:

Anders als Gas oder Kohle lässt sich die Solarenergie an nahezu jedem Ort der Welt gewinnen. Das schließt Monopolstellungen aus und verhindert Auseinandersetzungen oder Kriege um die Energieversorgung.

Umweltfreundlichkeit:

Solarthermie- und Photovoltaikanlagen erzeugen keine Schadstoffe. Sie arbeiten ohne Treibhausgasemissionen und schonen damit die Umwelt sowie das Klima. Ein Vorteil, der sich auch an einer steigenden Luftqualität bemerkbar macht.

Solarpflicht in den Bundesländern: Ein Überblick

Während eine bundesweite Solarpflicht noch aussteht, haben viele Länder inzwischen eigene Regelungen eingeführt. Welche Gebäude betroffen und welche Anforderungen zu erfüllen sind, hängt dabei von den regionalen Vorgaben ab. Im Folgenden geben wir einen aktuellen Überblick:

Baden-Württemberg: Die Solarpflicht in Baden-Württemberg gilt seit 2023 für neue sowie bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Im Bestand greifen die Vorgaben bei einer grundlegenden Dachsanierung. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen Sie 60 Prozent der solargeeigneten Dachfläche mit PV-Modulen belegen oder eine Solarthermieanlage installieren.

Bayern: Bayern hat seit 2023 eine Solarpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude. Während diese zwischenzeitlich auf alle Nichtwohngebäude ausgeweitet wurde, gelten die Vorgaben seit 2025 auch für neue sowie bestehende Wohngebäude. Im Bestand ist die Installation einer Solaranlage dabei nur Pflicht, wenn Sie das Dach grundlegend sanieren.

Berlin: Auch Berlin hat eine Solarpflicht, die bereits seit 2023 gilt. Sie betrifft neue und bestehende Wohn- sowie Nichtwohngebäude und enthält Anforderungen an die Mindestgröße der PV-Technik. So ist es im Neubau Vorschrift, mindestens 30 % der Bruttodachfläche mit PV-Modulen zu belegen. Bei einer umfassenden Dachsanierung sind es 30 % der Nettodachfläche. Bis zu 10 Wohneinheiten gibt es zudem pauschale Grenzwerte (2 kWp bei max. 2 WE; 3 kWp bei 3 bis 5 WE; 6 kWp bei 6 bis 10 kWp).

Brandenburg: Die Solarpflicht in Brandenburg gilt für alle Gebäude mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern. Hier sind mindestens 50 Prozent mit Solartechnik zu belegen. Während die Vorgaben Neubauten immer betreffen, gelten sie nach einer Sanierung nur bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut.

Bremen: Bremen verpflichtet aktuell nur Sanierer zur Installation einer Solaranlage, wenn diese 80 Prozent der Dachfläche erneuern. Spätestens zwei Jahre nach Abschluss der Maßnahme sind dann PV-Anlagen mit mindestens 1 kW Modul- und 1.000 VA Wechselrichterleistung nachzurüsten. Ab Juli 2025 soll diese Pflicht dann auch für Neubauten gelten. Mindestens 50 Prozent der Dachflächen neuer Gebäude sind dann mit Photovoltaikanlagen zu belegen.

Hamburg: Die Solarpflicht in Hamburg gilt für neue und bestehende Gebäude nach einer grundlegenden Dachsanierung. Während mindestens 30 % der Nettofläche von Neubaudächern mit PV-Modulen zu belegen sind, gilt im Bestand eine Mindestfläche von 30 Prozent der Bruttodachfläche. Handelt es sich um den Neubau oder die Erweiterung von Parkplätzen mit mindestens 35 Stellplätzen, sind 40 Prozent der geeigneten Flächen für PV-Anlagen zu nutzen.

Hessen: In Hessen sind Solaranlagen nur auf neuen sowie bestehenden und sanierten landeseigenen Gebäuden Pflicht. Zudem gibt es entsprechende Vorgaben auch für neu gebaute Parkplätze mit mindestens 50 Stellplätzen.

Niedersachsen: Niedersachsen führte die Pflicht zur Solarenergienutzung schrittweise ein. Seit 2025 gilt sie nun aber für alle neuen und bestehenden Gebäude mit Dachflächen von mehr als 50 m². Die Vorgaben greifen im Bestand erst bei einer grundlegenden Dachsanierung. 50 Prozent der Dachfläche müssen mit einer Photovoltaikanlage belegt werden. Ähnliche Vorgaben gibt es für neue Parkplätze mit mehr als 24 Stellplätzen.

Nordrhein-Westfalen: Die Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen (NRW) gilt heute für Parkplätze ab 35 Stellplätzen, für neue Wohn- und Nichtwohngebäude sowie für grundlegende Dachsanierungen kommunaler und landeseigener Gebäude. 2026 soll die Pflicht dann auch bei umfassenden Dachsanierungen aller Gebäude gelten.

Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz sind die Vorgaben zum verpflichtenden Einbau einer PV-Anlage etwas lockerer. Hier gibt es eine Solarpflicht nur für Gewerbebauten mit mindestens 100 Quadratmeter Dachfläche und Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Wer ein Wohngebäude errichtet, muss lediglich eine entsprechende Lastreserve in der Tragkonstruktion berücksichtigen, um später eine Solaranlage nachrüsten zu können.

Saarland: Im Saarland gibt es bisher keine Solarpflicht. Während gesetzliche Regelungen hier noch in Bearbeitung sind, müssen Bauherren von Nichtwohngebäuden jedoch eine Lastreserve im Tragwerk berücksichtigen. Diese ermöglicht es, auch später eine Solaranlage installieren zu können.

Schleswig-Holstein: Die Solarpflicht in Schleswig-Holstein gilt für Neubauten sowie Sanierungsvorhaben (mind. 10 % der Dachfläche) von Nichtwohngebäuden und für Parkplätze mit mindestens 100 Stellplätzen. In Zukunft plant die Landesregierung, die Vorgaben auch auf neue Wohngebäude und kleinere Parkplätze auszuweiten.

In den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es aktuell keine Solarpflicht. Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen arbeiten allerdings an eigenen Gesetzen, während sich Sachsen für eine bundesweit einheitliche Solarpflicht einsetzt.

Bund und Länder fördern den Ausbau der Technik

Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, setzen Bund und Länder neben der Solarpflicht auch auf eine Förderung der Solarenergie. So vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Programm 270 günstige Kredite. Darüber hinaus gibt es landeseigene Angebote zur Förderung der Solarenergie, unter anderem in:

  • Hessen (günstige Darlehen für PV-Anlagen),
  • Mecklenburg-Vorpommern (Zuschüsse für Mini-Solaranlagen von Mietern) und
  • Sachsen (günstige Darlehen für PV-Anlagen und Stromspeicher).

Aber auch auf kommunaler Ebene gibt es zahlreiche Förderangebote für die Installation einer Solaranlage. Ob auch Ihre Stadt oder Gemeinde die Solartechnik fördert, erfahren Sie in aller Regel beim örtlichen Bauamt.


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